Künstlersozialversicherung: Abgabensatz sinkt im Jahr 2026 von 5 % auf 4,9 %
17.09.2025
Selbständige Künstler und Publizisten werden in Deutschland über die Künstlersozialversicherung (KSV) abgesichert. Diese Versicherung bietet ihnen einen Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Derzeit sind mehr als 190.000 selbständige Berufsträger in der KSV pflichtversichert.
Die Beiträge zur KSV werden zu 50 % von den Versicherten selbst getragen, während die andere Hälfte durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter künstlerischer Leistungen (30 %) und durch einen Bundeszuschuss (20 %) finanziert wird. Der Abgabensatz zur Künstlersozialabgabe liegt momentan bei 5 %; Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Berufsträger gezahlte Entgelte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun erklärt, dass die Abgabe für 2026 auf 4,9 % abgesenkt werden soll - eine entsprechende Verordnung befindet sich in einem Abstimmungsprozess mit Ressorts und Verbänden. Möglich wird dieser Schritt laut Ministerium, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt habe, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde.
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